Sanierungsoffensive 2026: Neue Förderregeln

Alles zu Kesseltausch & Sanierungsbonus

Im November 2025 fällt der Startschuss für die Sanierungsoffensive 2026 – ein bundesweites Förderprogramm, das die Energiewende im Wohnbau beschleunigen soll. Bis 2030 stehen dafür insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro bereit. Gefördert werden sowohl der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme als auch die energetische Sanierung bestehender Gebäude.

Kesseltausch: Weg von Öl und Gas

Ein zentraler Bestandteil der Offensive ist der Kesseltausch. Er richtet sich an alle, die ihre alte Gas- oder Ölheizung ersetzen wollen. Unterstützt wird der Wechsel zu erneuerbaren Systemen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder zu einem Anschluss an die Fernwärme.

Die Förderung deckt bis zu 30 Prozent der Kosten ab und kann je nach System mehrere tausend Euro betragen. Wer zusätzlich in eine Solaranlage oder eine Tiefenbohrung investiert, erhält weitere Zuschüsse.

Für jede Heizungsart sind feste Fördersummen vorgesehen – etwa 6.500 Euro für einen Fernwärmeanschluss oder 7.500 Euro für eine Wärmepumpe. Gleichzeitig darf die Förderung jedoch nicht mehr als 30 Prozent der förderfähigen Projektkosten betragen. Maßgeblich ist also der niedrigere Wert.

Neu ist, dass auch größere Wohnhäuser profitieren können: Wenn in einem Mehrparteienhaus viele Einzelheizungen zu einer zentralen, klimafreundlichen Anlage zusammengefasst werden, ist das ebenfalls förderfähig. Damit sollen künftig auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen leichter auf erneuerbare Energiequellen umsteigen können – ein wichtiger Schritt, um ganze Gebäude effizienter zu machen.

Sanierungsbonus: Dämmen lohnt sich wieder

Neben dem Heizungstausch setzt der Sanierungsbonus bei der Gebäudehülle an. Gefördert werden Maßnahmen, die die Energieeffizienz spürbar verbessern – etwa neue Fenster, eine bessere Dämmung oder eine umfassende Sanierung von Fassade und Dach.

Achtung, Einzelmaßnahmen wie Dämmung von Dach oder Kellerdecke sind nicht mehr förderfähig!

Entscheidend ist dabei nicht die Maßnahme selbst, sondern ihr Effekt: Je stärker der Heizwärmebedarf sinkt, desto höher fällt die Förderung aus. Wer sein Haus nach modernen Energiestandards saniert, kann mit einer fünfstelligen Fördersumme rechnen. Auch für größere Wohnhäuser gibt es klare Regelungen: Dort wird die Förderung nach der sanierten Fläche berechnet, sodass sich auch für Bauträger oder Hausgemeinschaften die Investition lohnen kann. Achtung, es müssen vor Sanierung mindestens 3 Wohneinheiten bestehen. Es wird immer das gesamte Gebäude betrachtet, die Sanierung einzelner Wohnungen ist nicht mehr förderfähig – genauso wie neue Zubauten.

Die Förderung wird auch hier als Kombination aus Fix- und Prozentwert berechnet: Für jede Maßnahme gibt es eine festgelegte Maximalsumme (zum Beispiel 20.000 Euro bei einer umfassenden Sanierung), gleichzeitig gilt eine Obergrenze von 30 Prozent der tatsächlichen Investitionskosten. Ausbezahlt wird immer der niedrigere Betrag.

Antragstellung: Von der Registrierung bis zur Auszahlung

Die Antragstellung läuft digital über die Online-Plattform der KPC. Wer sich registrieren möchte, benötigt eine ID Austria oder einen amtlichen Lichtbildausweis. Bereits bei der Registrierung muss ein Energieberatungsprotokoll vorliegen – es dient als Grundlage für die Förderentscheidung.

Umgesetzt werden dürfen Projekte frühestens ab dem 3. Oktober 2025. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen eingereicht, geprüft und anschließend die Förderung ausbezahlt. Die Umsetzung muss bis spätestens Ende September 2028 bzw. 2029 abgeschlossen sein – je nachdem, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrparteienhaus handelt.

Was die Sanierungsoffensive für Eigentümer bedeutet

Die Gebäudesanierungsoffensive 2023/24 hätte ursprünglich bis 2026 laufen sollen. Die Fördertöpfe waren jedoch im Dezember 2024 voll ausgeschöpft – genau so war es beim Programm „Raus aus Öl und Gas“.

Mit der Sanierungsoffensive 2026 gibt es nun wieder attraktive Förderungen. Das Programm richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Eigentümergemeinschaften und soll dazu beitragen, den österreichischen Gebäudebestand klimafreundlicher und energieeffizienter zu machen. Die Fördergelder werden gleichmäßig auf die nächsten Jahre aufgeteilt.

Es ist ratsam, schnell einzureichen, sobald man einen konkrete Plan hat. Die Fristen für die Umsetzung sollte man ebenfalls nicht übersehen.

Was ist ein Energieberatungsprotokoll und woher bekommt man es?

Das Energieberatungsprotokoll zeigt den aktuellen energetischen Zustand eines Hauses und gibt Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen. Es wird von zertifizierten EnergieberaterInnen (vom jeweiligen Bundesland gelistete Energieberatungs­stellen) erstellt und ist Voraussetzung für Förderungen wie den Sanierungsbonus oder den Kesseltausch. Die Fördersumme richtet sich danach, wie stark die Maßnahmen den Energieverbrauch senken. Achtung: Der Energieausweis ersetzt nicht das Energieberatungsprotokoll!

Tipp: Oft lassen sich Förderungen von Bund und Land kombinieren – solange die Fördersumme die Investitionssumme nicht übersteigt!

Quelle und weitere Infos:

www.umweltfoerderung.at
www.sanierungsoffensive.gv.at

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